Donnerstag, 17. März 2022

News vom 17.03.2022

1)

Das FSI erfragte 2021 beim BMFSFJ aufgrund des Informationsfreiheitsgesetz des 
Bundes (IFG) die Höhe der jeweiligen Zuwendungsbeträge sowie die Namen der begünstigten Verbände.

Hier findet sich eine Auswahl der angegebenen begünstigten Verbände

 

 

2)

Bundesaussenministerin Annalena Baerbock hat im Auswärtigen Amt eine Videobotschaft anlässlich der Generaldebatte der Kommission für die Rechtstellung der Frau veröffentlicht.

 

Auf Twitter wird ein Auszug aus dieser Videobotschaft kritisiert

Die kritisierte Aussage: 

Dies zeigt in aller Deutlichkeit, dass Krisen und Konflikte keineswegs „geschlechterblind“ zuschlagen. Sie betreffen Frauen überproportional. Das gilt auch für den Krieg in der Ukraine. Es gilt für die Konflikte weltweit, von Afghanistan bis in den Sahel.

Und es gilt auch für die andere große Krise unserer Zeit: die Klimakrise. Deshalb ist es so wichtig, dass die Kommission für die Rechtsstellung der Frau den Zusammenhang zwischen Genderfragen und der Klimakrise in umfassender Weise thematisiert.

 

Wir kennen es bereits von Hillary Clinton:

Women have always been the primary victims of war. Women lose their husbands, their fathers, their sons in combat.

Frauen waren immer die ersten Opfer des Krieges. Frauen verlieren ihre Ehemänner, ihre Väter und ihre Söhne im Kampf.

 

Dass ebend deutlich überwiegend Männer diejenigen sind, die in Kriegen ihr Leben, und damit ALLES verlieren, wird konsequent ignoriert. Genauso, wie es in fast allen Ländern der Erde ausschliesslich Männer sind, die zu ebend diesem grausamen Schicksal gezwungen werden können.

 

AllesEvolution thematisiert diese Videobotschaft ebenfalls in seinem Blog.



3)

Das Väter Netzwerk eV informiert auf Twitter:

AktivistInnen aus dem Bereich der Mütterrechtsbewegung versuchen mit starker medialer Präsenz den Eindruck zu erwecken, in Deutschland stände das Umgangsrecht über dem Gewaltschutz. Das hält einer wissenschaftlichen Prüfung jedoch nicht stand.

 

Sie beziehen sich dabei auf diese Veröffentlichung des BMFSFJ, wo es heisst:

Mit einer Ausnahme, in der wegen erheblicher Verfahrensmängel und der irrigen Annahme, es müsse der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden, die Entscheidung an die erste Instanz zurückverwiesen wurde, haben alle bis auf eine der veröffentlichten Entscheidungen zum Umgang nach Trennung bei häuslicher Gewalt eine Umgangseinschränkung oder einen Umgangsausschluss beschlossen.


4)

Ein Aufruf in eigener Sache:

Ich bin privat und beruflich stark eingespannt, und bin daher darauf angewiesen auf mögliche News hingewiesen zu werden. Wenn Ihr also etwas seht was hier reinpassen könnte wäre ich um eine kurze Nachricht sehr dankbar.
Ich bin
erreichbar auf Twitter: @geschlecht_news
und per e-Mail: geschlnews@web.de